So werden Beschaffungsspezifikationen für Sechskantmuttern formuliert: Gewinde, Norm und Festigkeitsangaben vollständig festlegen
Im Einkauf für Industrieanlagen darf eine Sechskantmutter nicht nur mit „M12“ angegeben werden. Eine umsetzbare Beispielkennzeichnung könnte wie folgt lauten: GB/T 6170, M12×1.5, Sechskantmutter, Festigkeitsklasse 10, festgelegtes Material und festgelegte Oberflächenbehandlung, Abnahme nach der zutreffenden Norm. Dies ist lediglich ein Beispiel; die verbindlichen Angaben müssen weiterhin auf der Grundlage der Zeichnung, des Beschaffungsvertrags und der jeweils geltenden Ausgabe der angewendeten Norm festgelegt werden.
M12 bezeichnet dabei nur den Nenndurchmesser des Gewindes und kann die Gewindesteigung nicht ersetzen. M12-Grobgewinde und Feingewindeausführungen wie M12×1.5 dürfen nicht direkt miteinander kombiniert werden. In den Beschaffungsunterlagen sind außerdem die Norm und ihre Ausgabe, die Produktausführung, die Gewindetoleranz, die Klasse der mechanischen Eigenschaften, das Material oder die Materialnorm, die Oberflächenbehandlung sowie die Produktklasse oder Anforderungen an die Maßtoleranzen festzulegen. Für rückverfolgbare Verbindungen sollten zusätzlich Losnummer, Menge und Anforderungen an die Prüfunterlagen angegeben werden.
- Normenangaben: Die anzuwendende nationale Norm, internationale Norm oder Anforderung der Unternehmenszeichnung ist eindeutig anzugeben; unklare Bezeichnungen wie „Mutter nach nationaler Norm“ sind zu vermeiden.
- Gewindeangaben: Mindestens Nenndurchmesser, Gewindesteigung oder der Status als Grob- bzw. Feingewinde sind anzugeben; außerdem ist die Zuordnung zur passenden Schraube zu prüfen.
- Angaben zu Eigenschaften und Material: Festigkeitsklasse sowie Werkstoffbezeichnung oder Materialnorm sind getrennt anzugeben. Bezeichnungen wie „hochfest“ oder „304-Mutter“ können die vollständigen Anforderungen nicht ersetzen.
- Angaben zur Oberflächenbehandlung: Die Art der Behandlung, etwa blank, passiviert, galvanisch beschichtet oder feuerverzinkt, ist eindeutig festzulegen. Außerdem ist anzugeben, ob sie die Gewindepassung und die Abnahme bei der Montage beeinflusst.
Diese Angaben müssen in Zeichnungen, Stücklisten, Bestellungen und Wareneingangsprüfprotokollen übereinstimmen. Bei der Abnahme sind nicht nur die Kennzeichnungen auf der Verpackung zu prüfen, sondern die Kennzeichnung ist auch dem Los, den Abmessungen, der Gewindepassung und den erforderlichen Material- oder Eigenschaftsnachweisen zuzuordnen. So lässt sich vermeiden, dass erst nach einer vom Lieferanten vorgenommenen Ersetzung durch eine ähnliche Spezifikation eine nicht passende Verbindung festgestellt wird.
DIN 934, ISO 4032 und GB/T 6170: Zusammenhang der Normen bedeutet nicht unmittelbare Austauschbarkeit
Bei der Beschaffung von Sechskantmuttern werden DIN 934, ISO 4032 und GB/T 6170 häufig gemeinsam verglichen. Zwischen ihnen bestehen hinsichtlich der Bezeichnung von Sechskantmuttern, der Maßangaben und der Produktklassifizierung entsprechende oder ähnliche Zusammenhänge. „Zusammenhang“ bedeutet jedoch nicht, dass beliebige Spezifikationen unmittelbar ersetzt werden können. Lieferantendatenblätter können als Orientierung für die Auswahl dienen; die endgültige Beurteilung muss sich weiterhin auf die Beschaffungsunterlagen, die Zeichnung und die jeweils geltende angewendete Norm stützen.
| Prüfpunkte | Vor dem Einkauf oder Ersatz zu bestätigende Angaben |
|---|---|
| Norm und Version | Die angewendete DIN-, ISO- oder GB/T-Norm angeben und das Jahr, den Revisionsstand sowie den Geltungsbereich bestätigen. |
| Ausführung und Maßreihe der Mutter | Bestätigen, ob es sich um die vorgeschriebene Sechskantmutterausführung handelt und ob Maße wie die Mutternhöhe m, die Schlüsselweite s und das Eckmaß e übereinstimmen. |
| Produktklasse | Die Einteilung in Klasse A, Klasse B oder andere Klassen prüfen; nicht nur Nenndurchmesser und Schlüsselweite betrachten. |
| Eigenschaften und Gewinde | Die Festigkeitsklasse von Stahl oder Edelstahl, die Gewindetoleranz sowie die Anforderungen an Regel- oder Feingewinde bestätigen. |
| Oberflächenbehandlung | Bestätigen, ob die Ausführung blank, passiviert, galvanisch beschichtet oder feuerverzinkt ist, sowie den Einfluss der Behandlung auf die Gewindepassung und die Reibung bei der Montage prüfen. |
Wenn beispielsweise in der BOM lediglich „DIN 934 M12-Mutter“ angegeben ist, können die Festigkeitsklasse, das Material, die Oberflächenbehandlung und die Gewindetoleranz dennoch fehlen; auch bei einer Umstellung auf GB/T 6170 darf die Freigabe nicht allein aufgrund der ähnlichen Bezeichnung erfolgen. Bei der Abnahme sind die Normversion, die Maßreihe, die Kennzeichnung und die Prüfgrundlage des Ersatzteils Punkt für Punkt abzugleichen. Erforderlichenfalls ist vom Lieferanten die Vorlage der Werkstoff-, Leistungs- oder Prüfunterlagen für die entsprechende Charge zu verlangen. Eine ähnliche Normbezeichnung kann den Prüfbereich eingrenzen, ersetzt jedoch keine technische Bestätigung.
Regel-, Feingewinde und 6H-Gewinde: Wie sich Fehlpaarungen zwischen Sechskantmuttern und Schrauben vermeiden lassen
Der Nenndurchmesser d einer Sechskantmutter allein beschreibt nicht die Gewindespezifikation. Am Beispiel M12 sollten in den Einkaufsunterlagen zusätzlich die Gewindesteigung P, Regel- oder Feingewinde, die Gewindetoleranz sowie die angewendete Norm und deren Version angegeben werden. Das Gewinde einer M12-Mutter mit Regelgewinde und das einer M12×1,5-Mutter mit Feingewinde haben unterschiedliche Steigungen und dürfen nicht miteinander kombiniert werden; gewaltsames Einschrauben kann das Gewinde beschädigen oder bereits zu Beginn der Montage zu einem Klemmen führen.
Durchmesser, Gewindesteigung und Toleranz müssen in der Bestellbezeichnung gleichzeitig eindeutig angegeben werden
Es wird empfohlen, die Bezeichnung der Sechskantmutter als vollständige Kombination aus „Norm und Version + Gewindespezifikation + Festigkeitsklasse + Material/Oberflächenbehandlung“ anzugeben. Beispiel: „gemäß der anzuwendenden Norm, M12×1,5, Innengewinde 6H, Festigkeitsklasse gemäß Zeichnungsanforderung“. 6H darf hier nicht losgelöst von der zugrunde liegenden Norm beurteilt werden; zu bestätigen sind das zugehörige Gewindesystem, der Produkttyp und der Größenbereich. Bei Verwendung eines Regelgewindes sollte ebenfalls eindeutig angegeben werden, dass es sich um das genormte Regelgewinde handelt, anstatt lediglich „M12“ zu schreiben.
Bei der Wareneingangsprüfung zunächst GO/NO-GO- und Passungsprüfung durchführen
Bei der Abnahme können gemäß Vertrag oder anzuwendender Norm Gewindelehrringe, GO/NO-GO-Lehren oder passende Schrauben mit bereits bestätigter Spezifikation zur Passungsprüfung verwendet werden. Vor der Prüfung Öl, Späne und Schutzmittel entfernen und das Innengewinde auf Grate, Beschädigungen, Korrosion oder Beschichtungsanhäufungen prüfen. Die Gutseite muss sich leichtgängig vollständig einschrauben lassen; die Beurteilung der Ausschussseite muss hingegen gemäß der angewendeten Norm und dem Prüfverfahren erfolgen und darf nicht nach dem Gefühl beurteilt werden.
- Nenndurchmesser, Gewindesteigung und Einschraubrichtung von Schraube und Sechskantmutter abgleichen.
- Bestätigen, dass die Beschichtung oder Passivierung keine örtliche Schwergängigkeit, ungewöhnliche Reibung oder scheinbare Konformität verursacht hat.
- Prüflos, Kennnummern der Mess- oder Prüflehren, Beurteilungsergebnis und Positionen von Auffälligkeiten dokumentieren.
Auswahl der mechanischen Festigkeitsklasse von Sechskantmuttern: Stahlklassen und Edelstahl A2/A4 getrennt betrachten
Die Werkstoffbezeichnung, mechanische Festigkeitsklasse und Oberflächenbehandlung von Sechskantmuttern sind drei unterschiedliche Angaben und dürfen nicht pauschal mit „304-Mutter“ oder „hochfeste Mutter“ abgehandelt werden. Im technischen Einkauf sind bei Stahl häufig die Festigkeitsklassen 6, 8 und 10 anzutreffen; bei Edelstahl werden häufig Bezeichnungen wie A2-70 und A4-70 verwendet. Dies sind jedoch nur gängige Optionen. Der tatsächliche Anwendungsbereich hängt weiterhin von der zugrunde gelegten offiziellen Norm, der Mutterngröße, dem Hersteller und der zugehörigen Schraube ab.
Bei der Auswahl ist zunächst die Verbindungsauslegung zu betrachten, statt einfach nach dem Grundsatz „je höher die Klasse, desto besser“ vorzugehen. Die Festigkeitsklasse muss auf die Schraubenklasse, die Auslegungslast, die Belastbarkeit der verbundenen Teile und die Verbindungsart abgestimmt sein. Für gewöhnliche Stahlgeräte in Innenräumen können herkömmliche Stahlklassen verwendet werden; bei hoch belasteten Verbindungen sind die Festigkeitsanforderungen an die Kombination aus Schraube und Mutter zu prüfen. Bei Edelstahlverbindungen ist die Beurteilung nach dem A2- oder A4-System und den entsprechenden Normen vorzunehmen. A2-70 darf nicht unmittelbar als Stahlklasse 10 verstanden werden. Bei häufigem Montieren und Demontieren sind außerdem Gewindeverschleiß, Fressrisiko und Montageverfahren zu beachten.
Welche Angaben zu den Eigenschaften müssen in den Beschaffungsunterlagen eindeutig festgelegt werden
- Werkstoff: Werkstoffbezeichnung oder anzuwendende Werkstoffnorm angeben, nicht nur „Kohlenstoffstahl“ oder „304“.
- Festigkeitsklasse: Numerische Stahlklasse oder Edelstahl-Klassensystem eindeutig festlegen und die anzuwendende Norm angeben.
- Zuordnung: Größe und Festigkeitsklasse der zugehörigen Schraube sowie die Anforderungen an die Verbindungslast angeben.
- Rückverfolgbarkeit: Für kritische Lose können Materialzeugnis, Nachweis der Festigkeitsklasse, Losnummer und Aufzeichnungen der Stichprobenprüfung gefordert werden. Die konkreten Unterlagen sind anhand des Vertrags und der Risikoklasse festzulegen.
Bei der Wareneingangsprüfung sind die Lieferantenkennzeichnung, die Unterlagen zu Werkstoff und Festigkeitsklasse sowie die Losnummer einander eindeutig zuzuordnen. Falls erforderlich, sind anschließend nach der anzuwendenden Norm Prüfungen der Härte, Zugfestigkeit oder chemischen Zusammensetzung zu veranlassen. Auch eine abgenommene Sechskantmutter bedeutet nicht, dass das Montagedrehmoment unmittelbar aus allgemeinen Tabellenwerten übernommen werden kann. Letztlich ist es unter Berücksichtigung der zugehörigen Schraube, der Reibungsbedingungen, der Schmierung und der Verbindungsauslegung festzulegen.
Sechskantmuttern aus Kohlenstoffstahl, Edelstahl und Nichteisenmetallen: Werkstoff und Umgebung richtig zuordnen
Bei der Werkstoffauswahl für Sechskantmuttern darf nicht nur die Bezeichnung betrachtet werden. Gleichzeitig sind die zugehörige Schraube, die Auslegungslast, das Umgebungsmedium und die Montage- und Demontagebedingungen zu prüfen. Für gewöhnliche Stahlgeräte in Innenräumen werden üblicherweise zunächst Muttern aus Kohlenstoffstahl oder legiertem Stahl in Betracht gezogen, wobei die mechanische Festigkeitsklasse und die Oberflächenbehandlung eindeutig festzulegen sind. Ist die Verbindung dauerhaft feucht, korrosiven Medien ausgesetzt oder Reinigungsanforderungen unterworfen, muss die Eignung von Edelstahl, beschichteten Stahlteilen oder anderen Werkstoffen bewertet werden.
Edelstahl-Sechskantmuttern nicht einfach nur als „304“ bezeichnen
Die alleinige Angabe „304-Mutter“ in den Beschaffungsunterlagen ist in der Regel nicht ausreichend. Zusätzlich sind die anzuwendende Werkstoffnorm, die Festigkeitsklasse, die Gewindegröße, die Mutternform und der Oberflächenzustand anzugeben. Im technischen Einkauf sind Edelstahlklassen wie A2-70 und A4-70 häufig anzutreffen. Sie dürfen jedoch nicht unmittelbar nach den numerischen Stahlklassen verstanden werden und ersetzen auch nicht die Festigkeitsprüfung der zugehörigen Schraube. Werkstoffe der Klasse A4 werden häufig bei höheren Anforderungen an die Korrosionsbeständigkeit eingesetzt; maßgeblich bleiben jedoch die Umgebung, die Verbindungsauslegung und die jeweils gültige Norm.
Werkstoff der Sechskantmutter, Schraube und Montagebedingungen gemeinsam beurteilen
Bei der Kombination von Edelstahlmuttern und Edelstahlschrauben kann es bei häufiger Montage zu Gewindefressen kommen. Daher sind in den Beschaffungs- und Montagevorschriften der Passungszustand, die Sauberkeitsanforderungen und gegebenenfalls erforderliche Maßnahmen gegen Fressen eindeutig festzulegen. Bei Kombinationen unterschiedlicher Metalle ist außerdem das Risiko der Kontaktkorrosion zu bewerten; ein Vergleich allein anhand des Werkstoffpreises oder des äußeren Erscheinungsbilds reicht nicht aus. Bei Verbindungen, die wiederholt gewartet werden müssen, sind gleichzeitig die Verschleißbeständigkeit des Gewindes, die Demontierbarkeit und die Schmierbedingungen zu berücksichtigen. Bei der Wareneingangsprüfung sind Werkstoffbezeichnung, Festigkeitsklasse, Losrückverfolgbarkeit und Oberflächenzustand getrennt zu dokumentieren. Ein „geeigneter Werkstoff“ bedeutet nicht, dass die Verbindungskombination bereits validiert ist.
Galvanische Beschichtung, Feuerverzinkung, Passivierung und Brünierung: Oberflächenbehandlung dient nicht nur der Rostvermeidung und Optik
Der Oberflächenzustand von Sechskantmuttern ist als abnahmefähige Beschaffungsangabe festzulegen und darf nicht nur mit „verzinkt“ oder „blank“ beschrieben werden. Blank, passiviert, galvanisch beschichtet, feuerverzinkt und brüniert stehen für unterschiedliche Behandlungsverfahren, Anforderungen an die Abdeckung und Montagebedingungen. Eine ähnliche Farbe bedeutet nicht, dass es sich um dieselbe Behandlungsart handelt. In den Beschaffungsunterlagen sind die Bezeichnung der Oberflächenbehandlung, die anzuwendende Norm oder technische Spezifikation sowie gegebenenfalls Anforderungen an Aussehen, Abdeckung und Schichtkennwerte eindeutig anzugeben.
Die Oberflächenbehandlung verändert außerdem den Zustand des Innengewindes der Sechskantmutter. Eine aufgetragene Beschichtung kann die grundlegende Gewindeabweichung beeinflussen, sodass sich die Schraube schwergängig eindreht oder klemmt und sich sogar das Risiko eines Gewindeausrisses erhöht. Änderungen des Behandlungszustands wirken sich auch auf die Reibungsbedingungen aus. Bei der Abnahme darf daher nicht nur die Farbe und das Ausbleiben von Rost geprüft werden. Zusätzlich sind die Gut- und Ausschusslehren des Gewindes, das Zusammenschrauben mit der zugehörigen Schraube sowie die Übereinstimmung der Oberflächenbehandlungen von Mutter und Schraube zu prüfen. Die konkreten Schichtdicken, Toleranzen und Beurteilungsverfahren richten sich nach dem Vertrag und der jeweils gültigen Fassung der anzuwendenden Norm.
- Äußeres Erscheinungsbild: Auf Fehlstellen der Beschichtung, Abblätterungen, deutliche Materialanhäufungen, Grate, Stoßbeschädigungen und ungewöhnliche Korrosion prüfen.
- Gewinde: Sicherstellen, dass keine Beschichtungsblockaden oder Schwergängigkeit vorliegen; bei Bedarf mit einer Gut-/Ausschusslehre oder einem passenden Bolzen nachprüfen.
- Montage: Vor der Montage die Bedingungen für Reibung, Schmierung und Oberflächenbehandlung bestätigen. Allgemeine Drehmomentwerte ohne angegebene Bedingungen dürfen nicht direkt übernommen werden.
Maßprüfung und Wareneingangskontrolle von Sechskantmuttern: von m, s und e bis zur Prüfung vor der Montage
Bei der Wareneingangskontrolle von Sechskantmuttern reicht es nicht aus, nur das äußere Erscheinungsbild oder die Passung eines Schraubenschlüssels zu prüfen. Die in den Beschaffungsunterlagen enthaltenen Normen, Zeichnungen oder technischen Anforderungen sollten in dokumentierbare Prüfpunkte überführt werden. Für die abschließende Beurteilung sind die aktuelle Ausgabe der anwendbaren Normen und die Vertragsanforderungen maßgeblich.
Die sechs Schritte der Wareneingangskontrolle von Sechskantmuttern
- Dokumente und Kennzeichnung: Norm und Ausgabe, Abmessung, Festigkeitsklasse, Werkstoff oder Werkstoffnorm, Oberflächenbehandlung, Chargennummer und Verpackungskennzeichnung abgleichen; bei sicherheitsrelevanten Verbindungen können gemäß Vertrag Nachweise zu Werkstoff, Eigenschaften oder Prüfgrundlage angefordert werden.
- Äußeres Erscheinungsbild und Oberfläche: Auf Risse, Grate, Stoßstellen, Korrosion, Verformungen und Beschichtungsanhäufungen prüfen. Eine identische Farbe bedeutet nicht, dass die Art der Oberflächenbehandlung identisch ist.
- Hauptabmessungen: Gemäß Zeichnung oder Normwerten den Nenndurchmesser d, die Gewindesteigung P, die Mutternhöhe m, das Maß über Flächen s, das Maß über Ecken e sowie die Fasen prüfen. Übliche Messmittel sind Messschieber, Bügelmessschraube, Gewindelehre und spezielle Prüfmittel. Die Passung mit einem Schraubenschlüssel darf die Maßprüfung nicht ersetzen.
- Gewindepassung: Eine geeignete Gut-/Ausschusslehre verwenden oder die Passung mit einem nachweislich geeigneten passenden Bolzen prüfen; dabei auf Schwergängigkeit, zu großes Spiel, Grate und Verschmutzungen achten. Eine Beschichtung kann die Passung des Innengewindes verändern; bei Bedarf ist nach der Oberflächenbehandlung eine erneute Prüfung durchzuführen.
- Erforderliche Leistungsprüfung: Ob eine Prüfung der Härte, Zugfestigkeit, chemischen Zusammensetzung oder Beschichtung erforderlich ist, sollte anhand der angewendeten Normen, des Vertrags und des Verbindungsrisikos entschieden werden. Es ist nicht sinnvoll, pauschal einen festen Prüfumfang anzuwenden.
- Chargendokumentation: Chargennummer, Stichprobenumfang, Mess- oder Prüfmittel, Messwerte und Beurteilungsstatus dokumentieren, damit abweichende Teile rückverfolgbar sind und fehlerhafte Teile innerhalb derselben Charge nicht durch einwandfreie Muster verdeckt werden.
Eine bestandene Wareneingangskontrolle bedeutet nicht, dass Montageparameter direkt übernommen werden können. Anzugsdrehmoment und Vorspannkraft werden außerdem durch Werkstoff von Bolzen und Mutter, Reibungskoeffizient, Schmierung, Oberflächenbehandlung, zulässige Flächenpressung der verbundenen Teile und Montageverfahren beeinflusst. Vor der Montage sind die Gewindepassung und mögliche durch die Beschichtung verursachte Schwergängigkeit erneut zu prüfen; das Drehmoment ist anhand der Verbindungsauslegung oder Montagevorschrift festzulegen. Allgemeine Drehmomentwerte dürfen nicht als Abnahmekriterium für Sechskantmuttern verwendet werden.
Häufige Fragen zur Auswahl und Wareneingangskontrolle von Sechskantmuttern
Die Bezeichnung, der Normenersatz, die Festigkeitsklasse und die Wareneingangsprüfung von Sechskantmuttern müssen anhand der Beschaffungsunterlagen, der aktuellen Ausgabe der anwendbaren Normen und der konkreten Verbindungsauslegung beurteilt werden. Im Folgenden werden einige häufige Missverständnisse aus dem Haupttext erläutert.
Reicht M12 aus, um eine Sechskantmutter zu spezifizieren?
Nein. M12 bezeichnet in der Regel nur den Nenndurchmesser des Gewindes. Zusätzlich müssen die Gewindesteigung bzw. Grob- oder Feingewinde, die Mutternausführung, die angewendete Norm und deren Ausgabe, die Festigkeitsklasse, der Werkstoff, die Oberflächenbehandlung sowie erforderliche Abmessungen oder die Produktklasse angegeben werden. M12-Grobgewinde und M12-Feingewinde dürfen nicht direkt miteinander kombiniert werden.
Kann DIN 934 direkt durch GB/T 6170 ersetzt werden?
Nein, ein direkter Ersatz ist allein aufgrund der Normbezeichnung nicht zulässig. Zwischen beiden Normen bestehen Zusammenhänge oder Ähnlichkeiten; dennoch müssen die Normausgaben, Abmessungsreihen, Mutternausführung, Produktklasse, Festigkeitsklasse, Gewindetoleranz und Oberflächenbehandlung einzeln abgeglichen werden. Maßgeblich sind letztlich die Zeichnung, der Beschaffungsvertrag und die aktuelle Ausgabe der anwendbaren Norm.
Kann A2-70 als Festigkeitsklasse 10 für eine Sechskantmutter aus Stahl verstanden werden?
Nein. A2-70 gehört zum Festigkeitsklassensystem für nichtrostende Stähle. Die numerischen Festigkeitsklassen für Stahl und die Edelstahlklassen A2/A4 können nicht direkt miteinander verglichen oder umgerechnet werden. Bei der Auswahl müssen außerdem die zugehörigen Schrauben, die Auslegungslast, die Korrosionsumgebung, die Temperaturbedingungen und die Anforderungen an die Demontage und Montage berücksichtigt sowie die Grundlage für Material und Leistungsdaten bestätigt werden.
Reicht es bei der Wareneingangsprüfung von Sechskantmuttern aus, nur das Schlüsselmaß und das Gewinde zu prüfen?
In der Regel nicht. Die Prüfung sollte mindestens die Dokumentation und Kennzeichnung, das Erscheinungsbild und die Oberflächenbehandlung, die wesentlichen Abmessungen, die Gewindepassung sowie die Chargenaufzeichnungen umfassen. Bei sicherheitsrelevanten Verbindungen können außerdem Nachweise zu Material, Härte, mechanischen Eigenschaften oder Beschichtung erforderlich sein. Das Schlüsselmaß s, das Eckmaß e, die Mutternhöhe m, die Gewindesteigung und die Fasen sind nach Zeichnung oder Normwerten zu beurteilen; es darf nicht nur geprüft werden, ob ein Schraubenschlüssel aufgesetzt werden kann.
Key takeaways
- M12 bezeichnet nur den Nenndurchmesser des Gewindes. Bei der Beschaffung müssen außerdem Grob- oder Feingewinde, Gewindesteigung, Norm, Festigkeitsklasse, Material und Oberflächenbehandlung eindeutig festgelegt werden.
- DIN 934, ISO 4032 und GB/T 6170 weisen bestimmte Zusammenhänge auf. Normausgabe, Abmessungsreihen, Produktklassen und Toleranzen müssen jedoch einzeln abgeglichen werden und dürfen nicht ohne Weiteres als vollständig austauschbar betrachtet werden.
- Die numerischen Festigkeitsklassen für Stahl und die Edelstahlklassen A2/A4 gehören zu unterschiedlichen Kennzeichnungssystemen. Die Auswahl sollte unter Berücksichtigung der zugehörigen Schrauben, der Auslegungslast und der Einsatzumgebung erfolgen.
- Bei der Wareneingangsprüfung von Sechskantmuttern sind gleichzeitig Unterlagen und Kennzeichnung, äußere Beschaffenheit, die wesentlichen Abmessungen m/s/e, die Gewindepassung sowie gegebenenfalls die Grundlagen für Material- und mechanische Prüfungen zu kontrollieren.
- Eine bestandene Abnahme der Mutter bedeutet nicht, dass das Anzugsdrehmoment unmittelbar übernommen werden kann. Die Vorspannkraft wird außerdem durch Reibung, Schmierung, Oberflächenbehandlung und die Konstruktion der Verbindung beeinflusst.




